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04.03.2010Kirche und Diakonie siegen im Arbeitsgerichtsverfahren gegen ver.di
Streiks und Aussperrung wird es in Kirche und Diakonie auch künftig nicht geben.Das Arbeitsgericht Bielefeld hat mit seinem Urteil am 3.3.2010 das kirchliche Konzept der Sozialpartnerschaft des „Dritten Wegs“ bestätigt. Danach stehen Streik und Aussperrung im Widerspruch zum kirchlich-diakonischen Selbstverständnis, der Dienstgemeinschaft.
Die Evangelischen Landeskirchen von Westfalen und Hannover, die Diakonischen Werke Rheinland-Westfalen-Lippe und Hannover und einzelne diakonische Träger, denen der Streik angedroht wurde, hatten im September 2009 Klage gegen Streikaufrufe der Gewerkschaft ver.di eingereicht. Mit der Entscheidung steht fest: Die Streikaufrufe in diakonischen Einrichtungen im Herbst letzten Jahres waren unzulässig und dürfen künftig nicht wiederholt werden.
„Die Diakonie ist erleichtert über das Urteil. Das grundgesetzlich geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht wird nicht in Frage gestellt. In Kirche und Diakonie zählt die Dienstgemeinschaft mit dem Recht, ihre Arbeitsbedingungen selbst zu regeln“, erläutert Dr. Jörg Antoine, stellvertretender Direktor des Diakonischen Werkes der Landeskirche Hannovers. „Arbeitskampfmaßnahmen sollen in unsere Einrichtungen keinen Einzug finden, wir setzen weiterhin auf ein gutes Miteinander von Dienstnehmer und Dienstgeber.“
Dr. Antoine erinnert daran, dass die Arbeitsrechtliche Kommission, die tarifliche Auseinandersetzungen regelt, paritätisch besetzt ist: „Kirchen und Diakonie haben eigene Verfahren zur Konfliktlösung: Im Streitfall ist verbindlich ein Schlichtungsverfahren vorgesehen. Die Dienstgeber müssen deshalb nicht durch Streiks an den Verhandlungstisch gebracht werden. Außerdem hat sich im Gerichtsverfahren bestätigt, dass die Vergütung der Mitarbeitenden in der Diakonie im oberen Bereich liegt. Die Mitarbeitenden sind durch das kirchliche Arbeitsrechtsregelungsverfahren tendenziell besser gestellt.“
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